Ein Eckpunktepapier aus Bundesarbeitsministerium zur Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischen maßnahmen besagt, dass Hartz IV-Empfänger mit Migrationshintergrund bereits zum 01.01.2009 dazu verpflichtet werden sollen, Deutschkurse zu belegen, die sie befähigen, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben zu können. Diese Maßnahme soll zudem Vorrang vor allen anderen Fördermaßnahmen haben und so die Grundlage für Migranten schaffen, hier in Deutschland berufsmäßig erfolgreich zu sein.
Zudem sind weitere Änderungen geplant, die ebenfalls die Weiterbildung von ausländischen Arbeitslosen betreffen. So sollen ausländische Bezieher von Sozialleistungen einen Rechtsanspruch darauf erhalten, ihren Hauptschulabschluss in Deutschland nachholen zu können. Als Voraussetzung soll dafür lediglich geprüft werden, ob es überhaupt Erfolgschancen auf den Abschluss gibt.
Insgesamt plant das Arbeitsministerium darüber hinaus, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen übersichtlicher zu machen und ihre Wirksamkeit weiter erhöhen. Ob dies sich auch in weiteren konkreten Änderungen niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Auch die hier beschriebenen Änderungen müssen zunächst noch das Parlament passieren, damit sie in kraft treten können.