ARD: Steuerzahler müssen Mercedes Luxuskarossen über Hartz IV subventionieren

Im Zuge der heute in der ARD ausgestrahlten Reportage „Hungerlohn am Fließband“ (vollständiger Beitrag in der ARD-Mediathek) droht nun vermutlich nach Amazon.de und Zalando.de auch Mercedes-Benz in Verdacht zu kommen, auf fragwürdige und möglicherweise rechtswidrige Weise die Lohnkosten mit Hilfe von aufstockenden Leistungen nach dem SGB II zu drücken.

Im beschriebenen Fall wurde ein Leiharbeiter an eine Logistikfirma verliehen. Statt einem Einsatz für Transportarbeiten fand sich der Mitarbeiter jedoch anschließend am Fließband des Mercedes-Benz-Stammwerkes in Untertürkheim wieder, wo er auf Basis eines Werkvertrags arbeitete, den die Entleihfirma für Mercedes-Benz erfüllte. Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Stefan Sell von der Fachhochschule Remagen wertet die im Filmbeitrag dargestellte Beschäftigung als eine illegale Arbeitnehmerüberlassung.

Die Höhe der aufstockenden Leistungen nach dem SGB II, die einem Arbeitnehmer mit vier Kindern zugestanden hätte (etwa 1.550 Euro pro Monat), war dabei deutlich höher, als der eigentliche Lohn (ca. 990 Euro netto bei 35 Stunden pro Woche) für die Beschäftigung. Eine bei Mercedes-Benz direkt beschäftigte Kollegin erhielt offenbar bei vergleichbarer Tätigkeit etwa 3.400 Euro brutto pro Monat.

Der besondere gesellschaftliche Sprengstoff des Falles, den SWR-Reporter Jürgen Rose in seiner Undercover-Reportage beschreibt, liegt darin, dass hierbei der Steuerzahler gewissermaßen die Luxuskarossen der „Oberen 10.000“ quersubventioniert, während gleichzeitig das derzeit zu Teilen noch bestehende Lohngefüge der Arbeitnehmer durch derartige Beschäftigungskonstruktionen nachhaltig gefährdet wird. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 8,7 Milliarden Euro für aufstockende Hartz IV Leistungen ausgegeben.

Nachtrag: Inzwischen hat die Daimler AG im ihrem Web-Blog eine Stellungnahme zu den im Filmbeitrag erhobenen Vorwürfen veröffentlicht, auf die wir hier ebenfalls hinweisen möchten.