Nach einem Bericht aus der Wochenzeitung „Die Zeit“ will das Bundessozialgericht noch im Jahre 2008 die Frage klären, ob der Regelsatz für Kinder nach Hartz IV richtig bestimmt worden ist oder nicht. Laut Peter Udsching, dem Vorsitzenden Richter des Bundessozialgerichtes habe man es versäumt, auf die Grundbedürfnisse der Kinder in angemessener Weise einzugehen.
Die pauschale Festlegung, dass ein Kind 60% des Regelsatzes für Erwachsene erhält, wird so also wohl nicht stehen bleiben. Aus juristischen kreisen wird zudem Kritik laut, dass die Hartz IV Sätze an die Renten gekoppelt sind und sich somit nicht an der Inflationsrate orientieren. Dies führt offensichtlich zu dem Problem, dass die Kaufkraft und damit auch das reale Einkommen der Hartz IV Empfänger stetig sinkt, weil die Renten trotz Inflation nicht steigen.
Es bleibt also abzuwarten, wann und wie das Bundessozialgericht über diese Fragen entscheidet. Das Änderungen anstehen werden, ist nach den Aussagen, die der Vorsitzende Richter Udsching getroffen hat, jedoch relativ eindeutig.